Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Projektingenieure mbH Dr. E. Jung und Partner („Ingenieurbüro“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Ingenieurbüro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Vertragsgegenstand und der Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Vereinbarung. Das Ingenieurbüro verpflichtet sich, die beauftragten Ingenieurleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Ingenieurbüros sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch das Ingenieurbüro oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Ingenieurbüro berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten resultieren, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

Haftung

Das Ingenieurbüro haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt. 
In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet das Ingenieurbüro nur für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) für den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in der Höhe auf den zweifachen Auftragswert, maximal jedoch auf das Stammkapital des Ingenieurbüros begrenzt. 
Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Das Ingenieurbüro haftet insbesondere nicht für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn.
Die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 24 Monaten.
Die Beschränkungen und Begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei zwingenden sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.

Schutzrechte Dritter 

Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Ingenieurbüro, dass die im Rahmen der Beauftragung übergebenen Unterlagen, Informationen, Daten und Gegenstände frei von Schutzrechten Dritter sind.

Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle gelieferten Unterlagen, Pläne und Daten im Eigentum des Ingenieurbüros. Mit Zahlung des Gesamthonorars erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Ingenieurbüros gestattet.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen. 

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.

Auftragsstornierung

Im Falle einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber sind die bis dahin angefallenen Leistungen und Kosten zu vergüten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Erfüllungsort gegenüber Kaufleuten ist Icking. Gerichtsstand ist München. 
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.